Betreiber einer überwachungspflichtigen Aufzugsanlage sind im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Aufzugsanlage während der gesamten Betriebszeit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen entspricht.
Durch regelmäßige Wartung wird die größtmögliche Sicherheit und Verfügbarkeit der Aufzugsanlage erreicht.
Im Rahmen unserer individuell abgestimmten Wartungsverträge unterstützen wir Sie gern bei dieser Aufgabe.
Für die Durchführung von Wartungen und notwendigen Reparaturen steht Ihnen unser Team von qualifizierten Service-Technikern zur Verfügung.
Um Ihnen bei Wartungs- oder Reparaturanfragen oder Störungsmeldungen umgehend helfen zu können, unterhält das Unternehmen Service-Stützpunkte in :
- Gera
- Dresden
- Fürth bei Nürnberg
- Schwaig bei München
