Der Betrieb einer Aufzugsanalage ist eine große Verantwortung. Nicht nur müssen alle Personen schnell und sicher an ihren Zielort gebracht werden. Hierbei tragen Sie ebenfalls die Verantwortung, sämtliche Gefährdungen zu erkennen, frühzeitig zu bewerten und effektive Schutzmaßnahme dagegen einzurichten.
Deshalb sind Gefährdungsbeurteilungen (GBUs) gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ein zentraler Baustein zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Anlage. Diese umfassen nicht nur alle physischen Komponenten, sondern auch die digitalen im Rahmen der Cybersicherheit.
Warum eine Gefährdungsbeurteilung wichtig ist
- Jeder Aufzug ist einzigartig und über die Zeit können Benutzungsspuren an verschiedenen Komponenten oder den Software- und Steuerungssystemen auftreten.
- Duch die zunehmende Vernetzung, Fernwartung und digitale Schnittstellen entstehen neue Angriffspunkte für Cyberbedrohungen.
Eine Gefährdungsbeurteilung muss von allen Arbeitgebern durchgeführt werden, welche Arbeitnehmer oder in ähnlicher Position angestellte Personen beschäftigten, welche den Aufzug als ein Arbeitsmittel nutzen. Dies gilt vor Inbetriebnahme des Aufzugs, als auch nach technischen Änderungen an der Anlage.
Fehlt eine aktuelle und vollständige Gefährdungsbeurteilung (inklusive der Cyberaspekte), drohen im Schadensfall zivil- als auch strafrechtliche Folgen.
Bei ORBA-Lift unterstützen wir Sie bei allen Schritten rund um die Gefährdungsbeurteilung. Wir helfen Ihnen, eine GBU zu erstellen oder bestehende Dokumente zu überprüfen und zu erweitern.

Gefährdungsbeurteilung

